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Verfassungsgerichtshof erlaubt Social Egg Freezing – neue Perspektiven für reproduktive Selbstbestimmung

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Oct 21, 2025

Der Verfassungsgerichtshof hat das Verbot des Social Egg Freezing aufgehoben. Ab April 2027 dürfen Frauen in Österreich ihre Eizellen auch ohne medizinische Indikation einfrieren lassen. Die ÖGRM begrüßt die Entscheidung und begleitet die weiteren gesetzlichen Entwicklungen.

Verfassungsgerichtshof erlaubt Social Egg Freezing – neue Perspektiven für reproduktive Selbstbestimmung

Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seiner jüngsten Entscheidung das bisherige Verbot des sogenannten Social Egg Freezing aufgehoben.
Bislang war das vorsorgliche Einfrieren von Eizellen nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz nur bei medizinischer Indikation erlaubt – etwa vor einer Chemo- oder Strahlentherapie.

Mit dieser Entscheidung folgt Österreich internationalen Entwicklungen, die Frauen mehr reproduktive Selbstbestimmung ermöglichen. Das Gericht begründet den Schritt mit dem Grundrecht auf Privat- und Familienleben (Art. 8 EMRK):

Ein generelles Verbot des Social Egg Freezing ist unverhältnismäßig und verletzt die persönliche Freiheit.

Die Aufhebung des Verbots tritt am 1. April 2027 in Kraft.
Bis dahin bleibt die bisherige Rechtslage bestehen, um dem Gesetzgeber Zeit zu geben, neue, differenzierte Regelungen zu schaffen – etwa zu Aufklärungspflichten, medizinischer Sicherheit und altersabhängigen Risiken.

Bedeutung für die Reproduktionsmedizin

Die Entscheidung markiert einen wichtigen Wendepunkt in der österreichischen Reproduktionsmedizin.
Das Einfrieren von Eizellen ohne akute medizinische Notwendigkeit ermöglicht es Frauen, ihre Familienplanung zeitlich flexibler zu gestalten – gleichzeitig betont der VfGH die Verantwortung für eine medizinisch fundierte Beratung.

„Die Entscheidung über die eigene reproduktive Zukunft ist Teil der persönlichen Freiheit – eine Freiheit, die zugleich Verantwortung erfordert.“
— Österreichische Gesellschaft für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie (ÖGRM)

Ausblick

Die ÖGRM begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ausdrücklich.
Als wissenschaftliche Fachgesellschaft wird sie die anstehenden gesetzlichen und medizinischen Entwicklungen aktiv begleiten und sich für klare, ethisch fundierte Rahmenbedingungen einsetzen.

🔗 Zur offiziellen Mitteilung des VfGH:
https://www.vfgh.gv.at/medien/Social-Egg-Freezing.de.php